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FES (Fahreignungsseminar)

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Aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen finden bei uns KEINE Fahreignungsseminare statt. Bitte wendet euch an die Fahrerlaubnisbehörde.

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Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des Fahreignungsregisters (FAER) das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wird.

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.

Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines “Absitzen”, so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.

Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe “Verwarnung” (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden:

einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

1.
Vormerkung bei einem Punktestand von 1 – 3 Punkten
Die Vormerkung stellt noch keine Maßnahmestufe dar, sie ist ein sanktionsloser Warnschuss. Es erfolgt keine Mitteilung an den Fahrerlaubnisinhaber

2.Ermahnung bei einem Punktestand von 4 – 5 Punkten
Beim Erreichen eines dieser Punktestände erfolgt eine schriftliche Ermahnung seitens der Behörde. Zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, wird bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen.

3.Verwarnung bei einem Punktestand von 6 – 7 Punkten
Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hierfür nicht.

4.Entzug bei einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr
Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.


Quelle: www.bmvi.de

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